Ansprechpartner
für die Reservierung und Buchung von Veranstaltungen einschließlich der
Mietverträge und Absprache von Dienstleistungen ist das
Veranstaltungsmanagement. Grundsätzlich
ist zunächst eine befristete kostenfreie Reservierung der Veranstaltungshalle
und weiterer notwendiger Räume möglich. Mit Auslaufen dieser Frist von maximal
4 Wochen wird die Reservierung wieder aufgehoben, sofern nicht eine Buchung der
Räume erfolgt ist. Die Stornierung einer Buchung ist kostenpflichtig.
Einzelheiten zu Stornierungsentgelten sehen Sie im Abschnitten Mietpreise und
Stornierungsentgelte.Buchung
und Kosten…
In der
Stadthalle stehen Ihnen drei Partner für die Organisation der Veranstaltungen
zur Verfügung: - Das Veranstaltungsmanagement - Die Stadt Falkensee als Eigentümer und
Vermieter - Die gegefa mbH als Betreuungsfirma für
Betrieb und Technik Insbesondere
bei kommerziellen Veranstaltungen ist Ihr Ansprechpartner für die Vorbereitung
und Organisation das Veranstaltungsmanagement. Das Veranstaltungsmanagement
koordiniert Besichtigungen der Veranstaltungshalle, die Absprache von
Veranstaltungsdetails, das Erstellen der Miet- und Dienstleistungsangeboten,
die Organisation von Cateringleistungen, die Unterstützung bei Werbemaßnahmen
und die Betreuung. Der
Mietvertrag wird mit der Stadt Falkensee abgeschlossen. Das
Veranstaltungsmanagement unterstützt aber auch hier die Abwicklung des
Vertragsverfahrens. Die
gegefa mbH betreut die Stadthalle im Bereich der technischen Infrastruktur.
Dazu gehören die Heizung, das Lüftungssystem, die Grundbeleuchtung der Räume
sowie Wasser und Strom. Organisation
von Veranstaltungen
Die
Kosten für Veranstaltungen sollen für den Veranstalter transparent sein.
Deswegen werden seitens der Stadthalle Falkensee Mietkosten und
Dienstleistungskosten getrennt ausgewiesen: 1. Mietkosten
inklusive Betriebskosten entsprechend Abschnitt Mietpreise 2. Grundpauschale
für die Betreuung von Veranstaltungen entsprechend Abschnitt Dienstleistungen.
Diese Pauschale beinhaltet auch Kosten für die Vermarktung (Internetseite der
Stadthalle, Veranstaltungspläne) und die allgemeine Objektbetreuung der Stadthalle
Falkensee. 3. Kosten
für zusätzliche durch den Veranstalter beauftragte und durch das
Veranstaltungsmanagement erbrachte Leistungen. Dazu können beispielsweise
gehören: Bühnenprogramm, Werbeaktionen, Catering, Garderobenbetreuung, Einlass-
und Ordnerdienste, Veranstaltungstechniker, Bühnenmeister,
veranstaltungsbezogene Reinigungsleistungen, Veranstaltungsaufbau und
Veranstaltungsabbau. Die Kosten dafür sind von Art und Umfang der beauftragten
Leistungen abhängig und werden zwischen Veranstalter und
Veranstaltungsmanagement vertraglich geregelt.
Kosten bei Veranstaltungen
Der
Veranstalter ist verpflichtet, eine Risikoeinschätzung für seine Veranstaltung vorzulegen.
Für Veranstaltungen, die nach Art der Veranstaltung, in Hinblick auf das
erwartete Publikum oder beispielsweise im Zusammenhang mit anderen externen
Einflüssen, wie Demonstrationen oder sonstigen Störungen ein Sicherheitsrisiko
erwarten lassen, ist vom Veranstalter ein zertifiziertes Sicherheitskonzept
vorzulegen. Die Stadt Falkensee wird ohne ein zertifiziertes Sicherheitskonzept
die Durchführung der Veranstaltung ablehnen. Die
Risikoeinschätzung bzw. das Sicherheitskonzept müssen Aussagen zum Einsatz von
Ordnern bzw. eines Sicherheitsdienstes, zur Beauftragung von Sanitätswachen und
zu anderen relevanten Sicherheitsaspekten enthalten. Sollen in
den Veranstaltungsräumen Nebeleffekte oder andere brandschutzrelevante
Veranstaltungseffekte genutzt werden, so sind diese Effekte vor der
Veranstaltung durch die Stadthalle Falkensee zu genehmigen. In diesen Fällen
ist zudem durch den Veranstalter und auf dessen Kosten eine zertifizierte
Brandwache zu stellen.
Sicherheitskonzept, Sanitätswachen, Brandwachen
Die
Organisation der veranstaltungsbezogenen Licht- und Tontechnik obliegt dem
Veranstalter. Die Stadthalle verfügt über eine Licht- und Tonanlage. Die
Kosten der zur Stadthalle gehörenden Technik und eine statische Einstellung
sind in den Mietkosten enthalten. Eine
dynamische Anpassung der Toneinstellungen und Lichteffekte während der
Veranstaltung/Show ist der Veranstalter zuständig. Sofern diese Aufgaben nicht
vom Veranstalter selbst übernommen werden bzw. übernommen werden können, sind
die Dienstleistungen zusätzlich zu beauftragen.
Organisation der Licht- und Tonsteuerung
Stadt
Falkensee Der
Bürgermeister Falkenhagener
Straße 43/49 14612
Falkensee Telefon: 03322 - 281 400 E-Mail: ggm@falkensee.de Veranstaltungsmanagement,
Vertragsbearbeitung und Betreuung: Heiko
Richter Scharenbergstraße
15 14612
Falkensee Telefon: 03322 - 237 616 E-Mail: stadthalle@falkensee.deEigentümer
der Stadthalle Falkensee und Vermieter